Ratgeber · 22. Juni 2026

Welche Weiterbildungen übernimmt das Jobcenter zu 100 %? (Liste & Ratgeber 2026)

Händedruck nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch im Büro
Wenn eine Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich verbessert, können Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Lehrgangskosten vollständig übernehmen – Grundlage ist § 81 SGB III. Zwei Dinge gehören zur ehrlichen Antwort dazu: Es handelt sich um eine Ermessensleistung (keinen Rechtsanspruch), und nicht jeder Kurs ist dafür zugelassen. Gefördert werden nur Maßnahmen, die nach der AZAV zertifiziert sind. Hier sehen Sie, welche BRW-Weiterbildungen dazugehören.

📌 Auf einen Blick

  • Wer: Arbeitsuchende, Bürgergeld-Beziehende und Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht.
  • Was: 100 % der Lehrgangskosten, dazu mögliche Nebenkosten (Fahrt, Lernmittel, Kinderbetreuung).
  • Bedingung: AZAV-zertifizierte Maßnahme, Bewilligung vor Kursbeginn.
  • Wichtig: Nicht jeder Kurs läuft über den Bildungsgutschein – für die übrigen gibt es andere Wege.

Diese BRW-Weiterbildungen sind mit Bildungsgutschein kostenfrei

💡 Kostenfrei heißt wirklich kostenfrei

Bei einer Förderung über den Bildungsgutschein zahlen Sie keinen Eigenanteil, keine Anmeldegebühr und keine Prüfungsgebühr an das BRW. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Förderstelle. Für unsere Online-Kurse stellen wir Ihnen bei Bedarf ein vorkonfiguriertes Leih-Notebook zur Verfügung – wie der digitale Unterricht abläuft, erklärt der Beitrag Online-Unterricht beim BRW.

Kostenfrei mit AVGS: die 1:1-Coachings

Neben Weiterbildungen finanzieren Agentur für Arbeit und Jobcenter auch Einzelcoachings – hier über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) statt über den Bildungsgutschein. Auch der AVGS ist für Sie kostenfrei. Alle Angebote finden Sie unter 1:1-Coachings, den Weg zum Gutschein beschreibt der Beitrag AVGS beantragen.

Und die übrigen Kurse?

Kürzere Fach- und EDV-Kurse laufen in der Regel nicht über den Bildungsgutschein, sondern über den Bildungsscheck NRW und – für Solo-Selbstständige – über KOMPASS. Das betrifft zum Beispiel den KI-Transformationsmanager, Microsoft 365 für Anwender, die OGS-Gruppenleitung und Recht intensiv. Sind Sie angestellt, kommt zusätzlich die Förderung über Ihren Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz infrage. Welcher Weg für welchen Kurs gilt, steht auf jeder Kursseite bei den Eckdaten.

Welche Nebenkosten kommen dazu?

Neben den Lehrgangskosten können bei einer Förderung nach § 81 SGB III weitere Kosten übernommen werden (§§ 83 ff. SGB III): Fahrtkosten zum Unterrichtsort, Lernmittel, Kosten der Kinderbetreuung sowie bei auswärtiger Unterbringung Unterkunft und Verpflegung. Die Höhe legt Ihre Förderstelle im Einzelfall fest – fragen Sie diese Positionen im Beratungsgespräch ausdrücklich an, sie werden nicht automatisch mitbewilligt.

In 4 Schritten zur Kostenübernahme

So kommen Sie zum Gutschein:
  1. Kurs auswählen
    Wählen Sie eine der oben genannten AZAV-zertifizierten Weiterbildungen. Wir schicken Ihnen dazu ein Bildungsangebot mit Maßnahmenummer – genau das Dokument, das Ihre Förderstelle sehen möchte.
  2. Termin beim Amt vereinbaren
    Bitten Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter um ein Beratungsgespräch zum Thema Weiterbildung.
  3. Notwendigkeit begründen
    Erklären Sie, welche Stellen Sie mit der Qualifikation anstreben. Aktuelle Stellenanzeigen aus Ihrer Region sind das stärkste Argument – die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie das Gespräch vorbereiten.
  4. Gutschein einlösen
    Mit dem Bildungsgutschein melden Sie sich beim BRW an. Wir rechnen direkt mit Ihrer Förderstelle ab – Sie zahlen nichts.

Prüfen, was Ihnen zusteht

Sagen Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen, welcher Kurs und welcher Förderweg für Sie passt, und bereiten Ihre Unterlagen für das Amt vor.

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme

Zahlt das Jobcenter jede Weiterbildung?
Nein. Gefördert werden AZAV-zertifizierte Maßnahmen, wenn die Weiterbildung nach Einschätzung der Förderstelle notwendig ist, um Ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung – deshalb kommt es auf eine gute Begründung an.
Laufen meine Leistungen während des Kurses weiter?
In der Regel ja: Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld werden während der Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung weitergezahlt. Wie es in Ihrem Fall genau aussieht, bestätigt Ihnen Ihre Förderstelle – lassen Sie sich das vor Kursbeginn schriftlich geben.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Bei einer Förderung über den Bildungsgutschein nicht. Bei Kursen, die über den Bildungsscheck NRW oder KOMPASS laufen, bleibt ein Eigenanteil – bei KOMPASS zum Beispiel 10 %.
Mein Antrag wurde abgelehnt – ist das endgültig?
Nein. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Worauf es dabei ankommt und wie wir Sie mit Unterlagen unterstützen, steht im Beitrag Bildungsgutschein abgelehnt?
Eine vollständige Übersicht aller Kurse finden Sie in der Weiterbildungsübersicht.
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