Ratgeber · 3. August 2026

Wie beantrage ich einen Bildungsscheck 2.0? Schritt-für-Schritt-Anleitung für NRW

Person am Laptop im Büro stellt mit Unterlagen auf dem Schreibtisch den Online-Antrag für den Bildungsscheck 2.0
Der Bildungsscheck 2.0 ist die Weiterbildungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen: Er übernimmt 50 % Ihrer Kursgebühren, maximal 500 Euro – einmal pro Kalenderjahr, für Ihre eigene berufsbezogene Weiterbildung. Seit dem 1. Februar 2026 ersetzt er den alten Bildungsscheck NRW, der am 30.06.2024 ausgelaufen ist, und finanziert wird er aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Zwei Dinge haben sich dabei grundlegend geändert: Eine Beratung bei einer Bildungsscheck-Beratungsstelle entfällt – Sie stellen den Antrag selbst online. Und der Zuschuss kommt nachträglich: Sie melden Ihre Weiterbildung vor dem Kursstart im Portal an, bezahlen sie zunächst selbst und reichen den Antrag erst nach dem Kurs ein. Diese Reihenfolge ist der wichtigste Punkt des ganzen Verfahrens.

📌 Auf einen Blick: Bildungsscheck 2.0

  • Für wen: Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW – unabhängig davon, ob angestellt, selbstständig oder in Elternzeit.
  • Einkommensgrenze: maximal 50.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!), bei gemeinsamer Veranlagung maximal 100.000 €.
  • Höhe: 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Kursgebühren, maximal 500 €. Fahrt- und Unterbringungskosten sind nicht förderfähig.
  • Häufigkeit: einmal pro Person und Kalenderjahr.
  • Wichtigste Frist: Anmeldung im ESF-Portal spätestens am Tag vor Kursbeginn. Danach ist keine Förderung mehr möglich.
  • Auszahlung: nach der Weiterbildung, direkt auf Ihr Konto – geprüft von der zuständigen Bezirksregierung.
  • Entfallen: das Beratungsgespräch und der „betriebliche Bildungsscheck" für Unternehmen.

⚠️ Aktueller Stand (August 2026): Anmeldung ja, Antrag ab 1. September

Wegen einer ESF-Richtlinienanpassung ist die Antragstellung für den Bildungsscheck 2.0 derzeit unterbrochen; ab dem 1. September 2026 ist sie wieder möglich. Die Anmeldung Ihrer Weiterbildung im ESF-Portal – also die Voraussetzung der Förderung – ist davon nicht betroffen und weiterhin möglich. Sie können sich also heute anmelden, den Kurs besuchen und die Erstattung ab dem 1. September beantragen. Wichtig: Das Land weist darauf hin, dass bei Anträgen ab dem 1. September 2026 einige Inhalte und Formate voraussichtlich nicht mehr förderfähig sind – die Liste finden Sie weiter unten.

Zuerst prüfen: der Schnelltest des Landes NRW

Bevor Sie ein Konto anlegen, klären Sie in zwei Minuten, ob die Förderung für Sie überhaupt infrage kommt: Der offizielle Schnelltest fragt Wohnort, Einkommen und Art der Weiterbildung ab und sagt Ihnen direkt, ob Sie antragsberechtigt sind. Sie finden ihn auf der Seite des Weiterbildungsportals NRW: zum Schnelltest Bildungsscheck 2.0. Die zugehörige Übersicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie unter mags.nrw/bildungsscheck.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag aus Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf und dient der beruflichen Kompetenzentwicklung.
  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
  • Sie erhalten für dieselbe Weiterbildung keine andere öffentliche Förderung – etwa keinen Bildungsgutschein und keine KOMPASS-Förderung.

📄 Einkommensnachweis: nur der Steuerbescheid zählt

Als Nachweis Ihres Einkommens brauchen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf (es zählt das Datum des Dokuments). Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht nicht aus. Falls Sie schon länger keine Steuererklärung abgegeben haben: Kümmern Sie sich früh darum – ohne aktuellen Bescheid gibt es keine Auszahlung.

In 5 Schritten zum Bildungsscheck 2.0

Der Ablauf ist immer derselbe – und die Reihenfolge entscheidet über die Förderung: Die Anmeldung im Portal steht ganz am Anfang, der eigentliche Antrag folgt erst nach der Weiterbildung.
  1. Im ESF-Onlineportal registrieren
    Legen Sie im ESF-Onlineportal des Landes NRW ein Konto an und bestätigen Sie die Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail erhalten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots gibt es als ausführliche Antragshilfe (PDF).
  2. Weiterbildung anmelden – spätestens am Tag vor Kursbeginn
    Melden Sie im Portal unter „Bildungsscheck 2.0" Ihre Weiterbildung an: persönliche Daten und Kursdatum eintragen, dann auf den blauen Button „Bildungsscheck 2.0 anmelden" klicken. Diese Anmeldung muss spätestens einen Tag vor dem Kursstart erfolgen – sie ist die Voraussetzung der Förderung und lässt sich nachträglich nicht heilen. Zur Anmeldung: mags.nrw/esf-online-antrag. Den Vordruck für die Teilnahmebestätigung erhalten Sie dabei gleich mit.
  3. An der Weiterbildung teilnehmen
    Jetzt besuchen Sie Ihren Kurs beim BRW. Sagen Sie uns zu Beginn Bescheid, dass Sie den Bildungsscheck 2.0 nutzen – dann wissen wir, dass am Ende die Teilnahmebestätigung und die Rechnung gebraucht werden.
  4. Teilnahmebestätigung und Rechnung vom BRW erhalten
    Nach Kursende füllen wir den Portal-Vordruck der Teilnahmebestätigung vollständig aus und stellen Ihnen die Rechnung über die Kursgebühren aus. Beides bekommen Sie von uns – Sie müssen nichts selbst formulieren.
  5. Unterlagen hochladen, Antrag stellen und Zuschuss erhalten
    Laden Sie im Portal die ausgefüllte Teilnahmebestätigung, unsere Rechnung und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch und senden Sie den Antrag ab. Die zuständige Bezirksregierung prüft ihn; bei positiver Entscheidung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen. Beachten Sie: Das Absenden ist noch keine Zahlungszusage – der Antrag kann auch abgelehnt werden.

📋 Diese drei Unterlagen laden Sie am Ende hoch

  • Die ausgefüllte Teilnahmebestätigung – den zu verwendenden Vordruck stellt Ihnen das Portal bereits bei der Anmeldung zur Verfügung. Ausgefüllt und unterschrieben bekommen Sie sie von uns, sobald Sie die Weiterbildung abgeschlossen haben.
  • Die Rechnung des BRW über die Kursgebühren – stellen wir Ihnen ebenfalls aus.
  • Ihren Einkommensteuerbescheid (maximal zwei Jahre alt).

Sagen Sie uns am besten schon bei der Kursanmeldung, dass Sie den Bildungsscheck 2.0 nutzen möchten – dann liegen Teilnahmebestätigung und Rechnung direkt zum Kursende bereit und Sie verlieren keine Zeit.

💡 Rechenbeispiel: was Sie tatsächlich sparen

Für unseren Kurs Microsoft 365 für Anwender (990 €) beträgt die Förderung 50 %, also 495 € – Ihr Eigenanteil liegt bei 495 €. Bei KI-Kompetenz in Bildung und Betreuung (490 €) sind es 245 €. Bei teureren Qualifizierungen wie dem KI-Transformationsmanager (3.495 €) greift die Obergrenze: Es bleiben 500 € Zuschuss. Wichtig: Sie zahlen die Kursgebühr zunächst vollständig selbst und erhalten die Förderung erst danach zurück – planen Sie das bei Ihrer Liquidität mit ein.

Unsicher, ob Ihr Kurs förderfähig ist?

Wir sagen Ihnen vorab, ob der Bildungsscheck 2.0 für Ihren Wunschkurs passt, und halten Teilnahmebestätigung und Rechnung für Ihren Antrag bereit.

Was wird nicht gefördert?

Nicht jede Weiterbildung gilt als berufsbezogen im Sinne der Förderung. Für Anträge ab dem 1. September 2026 nennt das Land NRW folgende Inhalte und Formate als voraussichtlich nicht förderfähig:
  • Gesundheitsprävention und persönliche Kompetenzen der antragstellenden Person.
  • Private Weiterbildung – also Inhalte, die überwiegend im privaten Umfeld genutzt werden.
  • Nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitung.
  • Anwendungen von Scientology.
  • Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist.
  • Einzelcoachings sowie Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, Fachtagungen und Vorträge.
  • Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Punkt „Einzelcoaching": Ausgeschlossen ist die Einzelbegleitung Ihrer eigenen Person – also wenn Sie selbst gecoacht werden. Eine Weiterbildung über Coaching wie unser Kurs Coaching kompakt ist etwas anderes: Sie lernen dort in der Gruppe eine berufliche Methode und erwerben eine Qualifikation – das ist ein förderfähiger Kurs.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend – maßgeblich ist die Anlage „Informationen zum Bildungsscheck 2.0" des Ministeriums. Lesen Sie sie durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen, und fragen Sie im Zweifel bei uns oder direkt bei der G.I.B. nach.

Welche BRW-Weiterbildungen Sie mit dem Bildungsscheck 2.0 fördern können

Der Bildungsscheck 2.0 ist bei unseren Fach- und EDV-Kursen der übliche Weg – überall dort, wo keine AZAV-Förderung über die Agentur für Arbeit greift. Dazu gehören unter anderem Microsoft 365 für Anwender, Microsoft Excel kompakt und Microsoft Word kompakt, die KI-Qualifizierungen KI-Transformationsmanager und KI-Kompetenz in Bildung und Betreuung sowie die pädagogischen Angebote Gruppenleitung im Offenen Ganztag, Pädagogische Führungskraft, Coaching kompakt und die Reihe Recht intensiv. Welche Förderwege für einen Kurs vorgesehen sind, steht auf jeder Kursseite unter „Auf einen Blick".

Bildungsscheck 2.0 oder ein anderer Förderweg?

Der Bildungsscheck 2.0 ist bewusst niedrigschwellig, aber auch klein: 500 € sind die Obergrenze. Wenn Sie arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist der Bildungsgutschein in der Regel deutlich attraktiver – er übernimmt die Lehrgangskosten vollständig. Sind Sie angestellt, lohnt der Blick auf das Qualifizierungschancengesetz, bei dem Ihr Arbeitgeber den Antrag stellt. Als Solo-Selbstständige:r kommen Sie über KOMPASS auf 90 % Zuschuss und bis zu 4.500 €. Einen Vergleich aller Wege finden Sie in unserem Überblick zur Weiterbildungsförderung in NRW.

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsscheck 2.0

Muss ich vorher zu einer Bildungsscheck-Beratungsstelle?
Nein. Beim Bildungsscheck 2.0 entfällt die Beratung durch eine Bildungsscheck-Beratungsstelle – das war beim alten Bildungsscheck NRW noch Pflicht. Sie melden Ihre Weiterbildung selbst im ESF-Onlineportal an und stellen den Antrag selbst. Bei Fragen zum Verfahren hilft die G.I.B. telefonisch unter 02041 767555.
Bekomme ich das Geld vor oder nach der Weiterbildung?
Danach. In der Praxis bezahlen Sie die Weiterbildung zunächst vollständig selbst. Erst nach Kursende laden Sie Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid im Portal hoch; nach der Prüfung durch die Bezirksregierung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Vor dem Kurs steht nur die Anmeldung im Portal – kein Geldfluss.
Ich habe meinen Kurs schon begonnen – kann ich den Bildungsscheck noch beantragen?
Nein. Die Anmeldung im ESF-Portal muss spätestens am Tag vor dem Kursbeginn erfolgen, und die Weiterbildung darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben. Eine nachträgliche Förderung eines laufenden oder abgeschlossenen Kurses ist nicht möglich. Wenn Ihr Kursstart naht: erst anmelden, dann starten.
Wie oft kann ich den Bildungsscheck 2.0 nutzen?
Einmal pro Person und Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr mehrere Kurse belegen, lohnt es sich, den Bildungsscheck für den teureren einzusetzen – bis die Obergrenze von 500 € erreicht ist.
Gibt es den betrieblichen Bildungsscheck für Unternehmen noch?
Nein. Die Ausgabe betrieblicher Bildungsschecks endete zum 31.12.2023, und beim Bildungsscheck 2.0 gibt es keine Förderung für Unternehmen und deren Beschäftigte mehr. Arbeitgeber, die ihr Team qualifizieren möchten, nutzen stattdessen das Qualifizierungschancengesetz über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Ich habe noch einen alten Bildungsscheck NRW – ist der verfallen?
Nicht zwingend: Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW (individuell bis 30.06.2024, betrieblich bis 31.12.2023) können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden. Neue Bildungsschecks NRW werden nicht mehr ausgegeben – für neue Kurse gilt der Bildungsscheck 2.0.
Werden auch Fahrtkosten oder eine Übernachtung gefördert?
Nein. Gefördert werden 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für die Weiterbildung, maximal 500 €. Ausgaben für Fahrten und Unterbringung sind ausdrücklich nicht förderfähig. Anders ist das beim Bildungsgutschein, bei dem Fahrtkosten und Kinderbetreuung zusätzlich übernommen werden können.
Sie möchten wissen, ob Ihr Wunschkurs über den Bildungsscheck 2.0 förderfähig ist? Starten Sie den BRW Fördercheck oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite – wir schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der günstigste ist. Bei Fragen zum Antrag selbst hilft die G.I.B. unter 02041 767555 (Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr) oder per E-Mail an bildungsscheck@gib.nrw.de.
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