Was verdient man als Schulbegleiter:in in NRW? Gehalt, Arbeitszeiten & Einstieg
Von BRW-BildungsberatungAktualisiert am 25. Juli 2026
Kaum eine Frage wird uns zum Berufsbild Schulbegleitung (auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz) häufiger gestellt als die nach dem Verdienst. Die ehrliche Antwort: Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Schulbegleitung wird von sehr unterschiedlichen Trägern angeboten – von großen Wohlfahrtsverbänden mit Tarifbindung bis zu kleinen Vereinen. Was Sie verdienen, hängt deshalb stark vom Arbeitgeber ab. Wir zeigen, welche Faktoren den Ausschlag geben und welche Fragen Sie im Bewerbungsgespräch stellen sollten.
📌 Auf einen Blick
Kein Einheitsgehalt: Träger, Tarifbindung und Stundenumfang entscheiden.
Meist Teilzeit: Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Stundenplan des begleiteten Kindes.
Der wichtigste Vertragspunkt: Wie werden die Schulferien behandelt?
Qualifizierung: ca. 5 Monate beim BRW, mit Bildungsgutschein kostenfrei.
Wovon Ihr Verdienst abhängt
Träger und Tarifbindung: Träger, die nach TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zahlen, liegen in der Regel deutlich über Trägern ohne Tarifbindung.
Qualifikation: Wer eine Qualifizierung mit Zertifikat mitbringt, verhandelt anders als jemand völlig ohne Vorbereitung – viele Träger staffeln danach.
Stundenumfang: Üblich sind Teilzeitstellen; die Stundenzahl folgt dem Stundenplan des Kindes.
Art des Einsatzes: Begleitungen mit hohem Unterstützungsbedarf – etwa bei pflegerischen Anteilen – werden teils höher vergütet.
Region: Auch innerhalb von NRW unterscheiden sich die Angebote der Träger.
Welche Größenordnung ist realistisch?
Als grobe Orientierung bewegen sich Stundenlöhne für Schulbegleitungen mit Qualifizierung in NRW häufig etwa zwischen 14,50 € und 17,50 € brutto. Nach oben geht es bei tarifgebundenen Trägern und mit Berufserfahrung; nach unten ist der gesetzliche Mindestlohn die Grenze. Verstehen Sie diese Spanne als Anhaltspunkt für das Gespräch, nicht als Zusage – verbindlich ist immer das konkrete Angebot Ihres Trägers.
⚠️ Vorsicht bei Monatsangaben in Stellenanzeigen
Monatsgehälter in Anzeigen beziehen sich oft auf Vollzeit, während die Stelle selbst 20 bis 30 Wochenstunden umfasst. Rechnen Sie Angebote deshalb immer auf den Stundenlohn und auf Ihre tatsächlichen Wochenstunden herunter, bevor Sie vergleichen.
Der wichtigste Punkt: Wie werden die Schulferien behandelt?
Schulbegleitung findet während der Schulzeit statt – in NRW sind das rund 38 bis 39 Schulwochen im Jahr. Wie die Ferienzeiten bezahlt werden, regelt jeder Träger anders, und genau hier entscheidet sich, was am Jahresende auf Ihrem Konto steht:
Verstetigtes Gehalt: Die Jahresarbeitszeit wird auf 12 Monate verteilt, Sie erhalten durchgehend das gleiche Gehalt – das komfortabelste Modell.
Vertrag über das Schuljahr: Manche Verträge enden zum Schuljahresende und beginnen danach neu – dann fehlt Einkommen in den Sommerferien.
Ferien als Urlaub: Der gesetzliche Urlaub wird in die Ferien gelegt; darüber hinausgehende Ferienwochen können unbezahlt bleiben.
Fragen Sie deshalb konkret: Ist das Gehalt verstetigt? Ist der Vertrag befristet – und wenn ja, bis wann? Wie viele Wochenstunden sind vereinbart, und was passiert, wenn das begleitete Kind längere Zeit fehlt?
In 4 Schritten in die Schulbegleitung
So gelingt der Einstieg:
Qualifizierung klären
Eine Qualifizierung ist keine gesetzliche Pflicht, aber Ihr stärkstes Argument – bei der Bewerbung und beim Gehalt. Wir sagen Ihnen, welcher Kurs passt.
Förderung beantragen
Die Qualifizierung ist über den Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig. Wir stellen die Unterlagen für Ihre Förderstelle bereit.
Bei mehreren Trägern bewerben
Bewerben Sie sich bei verschiedenen Trägern in Ihrer Region und vergleichen Sie die Angebote – die Unterschiede bei Stundenlohn und Ferienregelung sind erheblich.
Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben
Achten Sie auf Wochenstunden, Befristung, Verstetigung des Gehalts und die Regelung bei Ausfall des begleiteten Kindes. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie zusagen.
Was die Qualifizierung bringt
Die Qualifizierung Schulbegleitung / Inklusionsassistenz dauert rund 5 Monate und umfasst 747 Unterrichtseinheiten inklusive Praktikum, online von 09:00 bis 14:00 Uhr mit anschließender begleiteter Lernzeit. Sie erhalten ein BRW-Zertifikat, auf Wunsch zusätzlich ein IHK-Zertifikat. Nächste Starttermine: 07.09.2026 und 02.11.2026. Für Arbeitsuchende ist der Kurs mit Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig. Was im Alltag auf Sie zukommt, beschreibt der Beitrag Schulbegleiter:in werden in NRW.
Einstieg in die Schulbegleitung – gefördert
Wir beraten Sie zur Qualifizierung, prüfen die Förderung und sagen Ihnen, worauf Sie im Vertrag achten sollten.
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt in der Schulbegleitung
Gibt es einen festen Stundenlohn für Schulbegleitungen?
Nein. Es gibt keinen einheitlichen Tarif für alle Schulbegleitungen. Tarifgebundene Träger zahlen nach TVöD oder AVR, andere legen die Vergütung selbst fest. Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn.
Werde ich in den Schulferien bezahlt?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei verstetigtem Gehalt läuft die Zahlung über 12 Monate durch. Es gibt aber auch Verträge, die auf das Schuljahr befristet sind oder in denen nur der gesetzliche Urlaub bezahlt wird. Fragen Sie diesen Punkt vor der Unterschrift ausdrücklich ab.
Brauche ich eine pädagogische Ausbildung?
Nein. Der Einstieg ist auch als Quereinsteiger:in möglich. Eine Qualifizierung wie die Schulbegleitung / Inklusionsassistenz beim BRW verbessert aber Ihre Chancen deutlich – und häufig auch Ihre Verhandlungsposition.
Ist eine Vollzeitstelle möglich?
Meist ist Schulbegleitung Teilzeit, weil sich die Arbeitszeit am Stundenplan des Kindes orientiert. Manche Träger kombinieren Schulbegleitung mit Aufgaben im Offenen Ganztag, sodass ein größerer Stundenumfang zusammenkommt.
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