Wissenswertes · 10. Juli 2026

Schulbegleiter:in werden in NRW: Aufgaben, Gehalt & Weiterbildung im Überblick

Schulbegleiter unterstützt ein Mädchen mit Down-Syndrom bei einem Motorikspiel
Schulbegleiter:innen – auch Integrationshelfer:innen genannt – leisten einen wichtigen Beitrag zur gelebten Inklusion an Grund- und weiterführenden Schulen in NRW. Sie begleiten ein einzelnes Kind mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen durch den Schulalltag und ermöglichen ihm so die Teilnahme am regulären Unterricht. Der Quereinstieg ist auch ohne pädagogisches Studium möglich.

📌 Auf einen Blick: Schulbegleitung in NRW

  • Aufgabe: individuelle Begleitung eines Kindes mit Förderbedarf im Unterricht und Schulalltag.
  • Einstieg: als Quereinsteiger:in möglich – ohne Studium.
  • Qualifizierung: rund 5 Monate beim BRW, förderfähig.
  • Kostenträger: in der Regel Jugend- oder Sozialamt (Eingliederungshilfe); angestellt sind Sie meist bei einem freien Träger.

Kernaufgaben der Schulbegleitung

  • Orientierung im Unterricht: Unterstützung bei der Strukturierung des Schulmaterials und Konzentrationshilfen.
  • Lebenspraktische Hilfe: Unterstützung beim Anziehen, Toilettengang, Raumwechsel und in den Pausen.
  • Soziale Einbindung: Hilfe beim Knüpfen von Freundschaften und Begleitung bei Klassenfahrten.
  • Krisenintervention: Schutz bei Reizüberflutung (z. B. bei Autismus-Spektrum-Störung oder ADHS).

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Für den Einstieg in die Schulbegleitung brauchen Sie weder ein Studium noch einen bestimmten Schulabschluss. Entscheidend sind Ihre persönliche Eignung und der Umgang mit Kindern. In der Regel wichtig sind:
  • Einfühlungsvermögen, Geduld und Zuverlässigkeit im Umgang mit Kindern,
  • Deutschkenntnisse, die für die Verständigung im Schulalltag ausreichen,
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag (bei der Arbeit mit Kindern gesetzlich vorgeschrieben),
  • die Bereitschaft, sich in der Qualifizierung das nötige Grundwissen anzueignen.

💡 Arbeitszeiten & Schulferien

Die Arbeitszeit richtet sich nach den Schulstunden des Kindes – meist vormittags, oft rund 20–30 Stunden pro Woche. Während der Schulferien findet in der Regel kein Einsatz statt. Ob Ihr Gehalt auch in dieser Zeit weiterläuft, hängt vom Arbeitsvertrag und Träger ab – viele Träger zahlen über 12 Monate, andere richten die Vergütung nach den Einsatzzeiten. Fragen Sie das im Bewerbungsgespräch konkret nach.

Verdienst als Schulbegleiter:in

Wie viel Sie verdienen, hängt vom Träger, vom Umfang der Tätigkeit und von Ihrer Qualifikation ab – eine pauschale Zahl gibt es nicht. Da viele Stellen bei freien Trägern angesiedelt sind, variiert die Vergütung spürbar; manche orientieren sich am TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Eine ausführliche Einordnung finden Sie in unserem Ratgeber Was verdient man als Schulbegleiter:in in NRW?.

In 4 Schritten zur Schulbegleitung

So gelingt der Einstieg Schritt für Schritt:
  1. Eignung prüfen
    Prüfen Sie, ob Ihnen die Arbeit mit Kindern liegt und ob Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.
  2. Förderung klären
    Lassen Sie sich bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter beraten. Die Qualifizierung ist über den Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig.
  3. Qualifizierung beim BRW absolvieren
    In rund 5 Monaten erwerben Sie das nötige Grundwissen zu Inklusion, Behinderungsbildern und rechtlichen Grundlagen sowie Ihr anerkanntes Zertifikat.
  4. Bei einem Träger einsteigen
    Mit dem Zertifikat bewerben Sie sich bei Trägern der Schulbegleitung und Eingliederungshilfe in Ihrer Region – der Bedarf an Integrationshelfer:innen ist hoch.

Schulbegleiter:in werden – wir begleiten Sie dorthin

In rund 5 Monaten qualifizieren wir Sie praxisnah. Wir beraten Sie kostenlos zu Ablauf und Förderung.

Häufig gestellte Fragen zur Schulbegleitung

Brauche ich eine bestimmte Ausbildung, um Schulbegleiter:in zu werden?
Nein. Der Einstieg ist als Quereinsteiger:in ohne Studium und ohne bestimmten Schulabschluss möglich. Eine anerkannte Qualifizierung – wie die beim BRW – erhöht jedoch Ihre Chancen und wird von vielen Trägern erwartet.
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Die Kosten trägt in der Regel die Eingliederungshilfe – je nach Bedarf des Kindes das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt (SGB IX). Angestellt und bezahlt werden Sie meist über einen freien Träger, der die Schulbegleitung anbietet.
Was passiert in den Schulferien?
Während der Schulferien findet in der Regel kein Einsatz statt. Ob Ihr Gehalt weiterläuft, ist vom Arbeitsvertrag abhängig: Manche Träger zahlen durchgehend über 12 Monate, andere vergüten nach den tatsächlichen Einsatzzeiten.
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Die Qualifizierung zur Schulbegleitung dauert rund 5 Monate und lässt sich berufsbegleitend absolvieren. Details finden Sie auf der Kursseite Schulbegleitung.
Alle Details zu Inhalten, Terminen und Förderung finden Sie auf der Kursseite Schulbegleitung oder im BRW Fördercheck.
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