Wissenswertes · 15. Juli 2026

Voraussetzungen für die Externenprüfung Hauswirtschaft: Ohne Ausbildung zum Berufsabschluss (§ 45 Abs. 2 BBiG)

Zubereitung von frischem Gemüse in der hauswirtschaftlichen Praxis
Wer jahrelang in Großküchen, Kitas, Seniorenheimen, der Hotellerie oder im privaten Haushaltsmanagement gearbeitet hat, besitzt oft tiefes Fachwissen – aber keinen Berufsabschluss schwarz auf weiß. Die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – auch „Nichtschülerprüfung" genannt – bietet die Chance, die staatliche Abschlussprüfung ohne vorherige 3-jährige Lehre abzulegen und sich den anerkannten Titel Hauswirtschafter:in zu sichern.

📌 Auf einen Blick: Externenprüfung Hauswirtschaft

  • Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Zuständige Stelle in NRW: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
  • Zulassung: mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung (das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit).
  • Abschluss: staatlich anerkannte:r Hauswirtschafter:in – bundesweit gültig.
  • Vorbereitung beim BRW: 11 Monate, berufsbegleitend, förderfähig.

Wer wird zur Externenprüfung zugelassen?

Zugelassen wird, wer nachweist, mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit im Beruf tätig gewesen zu sein. Da die Ausbildung zur Hauswirtschafter:in drei Jahre dauert, bedeutet das für die Zulassung:
  • Mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung.
  • Anrechnung von Familien- & Pflegezeiten: Die Führung eines eigenen Mehrpersonenhaushalts sowie die Pflege von Angehörigen können von der Landwirtschaftskammer NRW zum Teil als Praxiszeit anerkannt werden.
  • Einschlägigkeit: Die Tätigkeiten müssen inhaltlich dem Berufsbild entsprechen – Verpflegung, Reinigung und Textilpflege, Betreuung sowie Haushaltsorganisation.

💡 Tipp für Berufsrückkehrer:innen

Auch ohne durchgehende Anstellung lohnt sich die Prüfung: Die Führung eines Mehrpersonenhaushalts und die Pflege von Angehörigen können ganz oder teilweise als Praxiszeit anerkannt werden. Ob und in welchem Umfang, entscheidet die Landwirtschaftskammer NRW im Einzelfall – ein formloses Vorab-Gespräch schafft schnell Klarheit.

In 4 Schritten zum Berufsabschluss

Von den ersten Praxiszeiten bis zum Zeugnis sind es vier Etappen:
  1. Praxiszeiten & Berufserfahrung prüfen
    Stellen Sie zusammen, wo und wie lange Sie hauswirtschaftlich tätig waren – inklusive Familien- und Pflegezeiten. So sehen Sie schnell, ob Sie die geforderten 4,5 Jahre erreichen.
  2. Zulassung bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragen
    Reichen Sie Ihren Antrag mit den Tätigkeitsnachweisen bei der Landwirtschaftskammer NRW ein. Sie entscheidet über die Zulassung zur Externenprüfung.
  3. Beim BRW gezielt auf die Prüfung vorbereiten
    Im 11-monatigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs frischen Sie Theorie und Praxis systematisch auf – von Ernährungslehre bis Betriebswirtschaft.
  4. Abschlussprüfung ablegen & Berufsabschluss erhalten
    Sie legen die Prüfung vor der Landwirtschaftskammer ab und erhalten den bundesweit anerkannten Abschluss als Hauswirtschafter:in.

Der 11-monatige Vorbereitungskurs beim BRW

  • Unterrichtszeiten: 2× pro Woche abends (Online-Live-Unterricht) & 1× im Monat samstags in Präsenz.
  • Inhalte: Ernährungslehre, HACCP-Hygienekonzepte, Textil- & Raumpflege, Personaleinsatzplanung & Betriebswirtschaft.
  • Erfolgsquote: Über 95 % unserer Absolventinnen bestehen die Prüfung vor der Landwirtschaftskammer NRW im ersten Anlauf.

Verdienst & Perspektiven mit staatlichem Abschluss

Wie viel Sie mit dem Abschluss verdienen, hängt von Träger, Aufgabengebiet, Tarifbindung und Berufserfahrung ab – eine pauschale Zahl gibt es nicht. Zur Orientierung dienen die AVR der Diakonie (Stand 2026): Als Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung liegt der reguläre Einstieg bei rund 3.355 € brutto im Monat (EG 5, Stufe 1) und steigt mit der Erfahrungsstufe auf bis zu etwa 3.830 € (EG 5, Stufe 4). Einfachere Tätigkeiten beginnen bei rund 2.910 € (EG 3); mit einer Leitungsfunktion sind bis zu etwa 4.546 € möglich (EG 7, Stufe 5) – jeweils zuzüglich tariflicher Sonderzahlungen. Mit wachsender Erfahrung und zusätzlicher Verantwortung sind so schrittweise höhere Entgeltgruppen erreichbar.

Bereit, Ihren Berufsabschluss nachzuholen?

Wir prüfen mit Ihnen kostenlos, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und begleiten Sie bis zur Prüfung.

Häufig gestellte Fragen zur Externenprüfung Hauswirtschaft

Brauche ich eine abgeschlossene Ausbildung, um teilnehmen zu können?
Nein – genau das ist der Sinn der Externenprüfung. Statt einer dreijährigen Lehre weisen Sie ausreichend einschlägige Berufserfahrung nach (mindestens 4,5 Jahre) und legen dann direkt die staatliche Abschlussprüfung ab.
Werden Familien- und Pflegezeiten als Berufserfahrung anerkannt?
Ganz oder teilweise ja: Die Führung eines Mehrpersonenhaushalts und die Pflege von Angehörigen können auf die geforderte Praxiszeit angerechnet werden. Über den Umfang entscheidet die Landwirtschaftskammer NRW im Einzelfall.
Wie lange dauert die Vorbereitung beim BRW?
Der Vorbereitungskurs läuft berufsbegleitend über 11 Monate – überwiegend als Online-Live-Unterricht am Abend, ergänzt um monatliche Präsenztermine am Samstag.
Wird die Weiterbildung gefördert?
Ja. Für Arbeitsuchende ist der Vorbereitungskurs über den Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden – da die Prüfung zu einem Berufsabschluss führt, ist auch hier bis zu 100 % möglich.
Mehr zu Ablauf, Terminen und Förderung finden Sie auf unserer Kursseite Hauswirtschaft oder im BRW Fördercheck.
Alle Neuigkeiten

Bereit für Ihren nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir finden gemeinsam das passende Angebot für Sie.