Ratgeber · 8. Juli 2026

AVGS Gutschein beantragen: Kostenloses 1:1 Einzelcoaching für Beruf, Gründung & Orientierung

Coach im Gespräch mit Teilnehmenden an einem Tisch mit Unterlagen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist Ihr persönliches Ticket zu einem individuellen 1:1-Einzelcoaching. Im Unterschied zu Gruppenkursen arbeiten Sie vertraulich unter vier Augen mit einer:einem zertifizierten BRW-Coach an Ihren beruflichen Zielen – und das ohne eigene Kosten, denn der Gutschein deckt 100 % der Coachingkosten ab.

📌 Auf einen Blick: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

  • Rechtsgrundlage: § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).
  • Leistung: individuelles 1:1-Coaching, für Sie zu 100 % kostenfrei.
  • Zielgruppe: Arbeitsuchende und Arbeitslose – auch, wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
  • Aussteller: Agentur für Arbeit oder Jobcenter (Ermessensleistung).

Welche AVGS-Coachings bietet das BRW?

💡 Warum 1:1 statt Gruppenkurs?

Im AVGS-Coaching arbeiten Sie allein mit einer:einem zertifizierten Coach – vertraulich, im eigenen Tempo und genau an Ihren Themen. Das ist besonders wertvoll bei sensiblen Fragen wie beruflicher Neuorientierung, Bewerbungsblockaden oder dem Schritt in die Selbstständigkeit.

AVGS beantragen – Schritt für Schritt

So kommen Sie an Ihren Gutschein:
  1. Coaching-Ziel & passendes Angebot wählen
    Überlegen Sie, woran Sie arbeiten möchten – Bewerbung, Neuorientierung, Gründung oder Integration – und wählen Sie das passende BRW-Coaching. Wir beraten Sie dabei kostenlos.
  2. AVGS bei Arbeitsagentur oder Jobcenter beantragen
    Sprechen Sie Ihre:n Arbeitsvermittler:in gezielt auf einen AVGS nach § 45 SGB III an und begründen Sie, warum das Coaching Ihre Eingliederung unterstützt. Der Gutschein wird nach Ermessen ausgestellt.
  3. Gutschein beim BRW einlösen
    Reichen Sie den AVGS bei uns ein. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – für Sie entstehen keine Kosten.
  4. Im 1:1-Coaching an Ihren Zielen arbeiten
    Gemeinsam mit Ihrer:Ihrem Coach erarbeiten Sie vertraulich und im eigenen Tempo konkrete nächste Schritte für Ihren beruflichen Weg.

Bereit für Ihr persönliches Coaching?

Wir beraten Sie kostenlos, welches Coaching zu Ihnen passt, und unterstützen Sie bei der Einlösung Ihres AVGS.

Häufig gestellte Fragen zum AVGS

Wer bekommt einen AVGS?
Der AVGS richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitslose sowie an Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ob ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall (Ermessensleistung).
Kostet mich das Coaching etwas?
Nein. Mit einem AVGS werden die Coachingkosten zu 100 % von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen – für Sie ist das Coaching kostenfrei.
Muss ich arbeitslos sein, um einen AVGS zu erhalten?
Nicht zwingend. Auch Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen können einen AVGS erhalten. Da es eine Ermessensleistung ist, klären Sie Ihre Möglichkeiten am besten direkt mit Ihrer:Ihrem Arbeitsvermittler:in.
Worin unterscheidet sich der AVGS vom Bildungsgutschein?
Der AVGS (§ 45 SGB III) finanziert Coaching und Aktivierung, der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) dagegen längere Weiterbildungen und Umschulungen. Beide werden von Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt.
Einen Überblick über alle Angebote finden Sie auf der Coaching-Übersicht. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten.
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