Förderung

Fördercheck: In 2 Minuten zur passenden Förderung

Viele unserer Weiterbildungen und Coachings werden staatlich gefördert – oft komplett, in anderen Fällen als spürbarer Zuschuss. Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, welcher Förderweg für Sie infrage kommt.

Diese Einschätzung ist unverbindlich. Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet die jeweils zuständige Stelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).

Überblick

Diese Förderwege gibt es

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind unsere Angebote für alle gängigen Förderinstrumente zugelassen. Die wichtigsten im Überblick:

100 % kostenfrei

Bildungsgutschein

Für Kund:innen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit übernimmt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die kompletten Lehrgangsgebühren – plus ggf. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Auch Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss oder Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht, können ihn erhalten. Gilt für unsere Weiterbildungen.

100 % kostenfrei

AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS nach § 45 SGB III) übernimmt für arbeitsuchend gemeldete Kund:innen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit die kompletten Kosten. Gilt für alle unsere Coachings – von der Potenzialanalyse bis zum Bewerbungscoaching.

Lehrgangskosten + Arbeitsentgelt

Arbeitgeberförderung

Über die Qualifizierungsoffensive der Agentur für Arbeit (§§ 81, 82 SGB III) können Beschäftigte gefördert werden – unabhängig davon, ob ein Berufsabschluss vorliegt. Ihr Arbeitgeber erhält Zuschüsse zu den Lehrgangskosten (je nach Betriebsgröße 25–100 %) und zum Arbeitsentgelt. Ohne anerkannten Berufsabschluss ist über eine abschlussorientierte Weiterbildung sogar eine Förderung von bis zu 100 % möglich. Für mehrere Beschäftigte genügt ein Sammelantrag.

Bis zu 500 € Zuschuss

Bildungsscheck NRW

Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen sparen mit dem Bildungsscheck 2.0 bis zu 50 % der Kursgebühren (maximal 500 €) – auch bei laufender Beschäftigung. Der Bildungsscheck wird vom Land NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und der Europäischen Union über den ESF Plus gefördert.

Bis zu 90 % möglich

KOMPASS – für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständige (mindestens 51 % des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit) können über das KOMPASS-Programm einen Zuschuss von bis zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten – maximal 4.500 € – erhalten. Ob eine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet eine KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall auf Grundlage eines verpflichtenden Beratungsgesprächs.

Kofinanziert von der Europäischen Union und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Bildungsscheck NRW wird vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union über den ESF Plus kofinanziert.

Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie infrage kommt? Genau dafür ist der Check da – oder Sie rufen uns einfach an: Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber direkt persönlich sprechen?

Wir klären Ihre Fördermöglichkeiten in einem kurzen, kostenlosen Gespräch – und begleiten Sie bei allen Schritten bis zur Anmeldung.