Fördercheck: In 2 Minuten zur passenden Förderung
Viele unserer Weiterbildungen und Coachings werden staatlich gefördert – oft komplett, in anderen Fällen als spürbarer Zuschuss. Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, welcher Förderweg für Sie infrage kommt.
Diese Einschätzung ist unverbindlich. Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet die jeweils zuständige Stelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Diese Förderwege gibt es
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind unsere Angebote für alle gängigen Förderinstrumente zugelassen. Die wichtigsten im Überblick:
Bildungsgutschein
Für Kund:innen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit übernimmt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die kompletten Lehrgangsgebühren – plus ggf. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Auch Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss oder Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht, können ihn erhalten. Gilt für unsere Weiterbildungen.
AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS nach § 45 SGB III) übernimmt für arbeitsuchend gemeldete Kund:innen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit die kompletten Kosten. Gilt für alle unsere Coachings – von der Potenzialanalyse bis zum Bewerbungscoaching.
Arbeitgeberförderung
Über die Qualifizierungsoffensive der Agentur für Arbeit (§§ 81, 82 SGB III) können Beschäftigte gefördert werden – unabhängig davon, ob ein Berufsabschluss vorliegt. Ihr Arbeitgeber erhält Zuschüsse zu den Lehrgangskosten (je nach Betriebsgröße 25–100 %) und zum Arbeitsentgelt. Ohne anerkannten Berufsabschluss ist über eine abschlussorientierte Weiterbildung sogar eine Förderung von bis zu 100 % möglich. Für mehrere Beschäftigte genügt ein Sammelantrag.
Bildungsscheck NRW
Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen sparen mit dem Bildungsscheck 2.0 bis zu 50 % der Kursgebühren (maximal 500 €) – auch bei laufender Beschäftigung. Der Bildungsscheck wird vom Land NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und der Europäischen Union über den ESF Plus gefördert.
KOMPASS – für Solo-Selbstständige
Solo-Selbstständige (mindestens 51 % des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit) können über das KOMPASS-Programm einen Zuschuss von bis zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten – maximal 4.500 € – erhalten. Ob eine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet eine KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall auf Grundlage eines verpflichtenden Beratungsgesprächs.
Der Bildungsscheck NRW wird vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union über den ESF Plus kofinanziert.
Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie infrage kommt? Genau dafür ist der Check da – oder Sie rufen uns einfach an: Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Lieber direkt persönlich sprechen?
Wir klären Ihre Fördermöglichkeiten in einem kurzen, kostenlosen Gespräch – und begleiten Sie bei allen Schritten bis zur Anmeldung.