Wissenswertes · 22. Juli 2026

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in NRW: Gesetzliche Grundlagen, Ausbau & Chancen für Quereinsteiger

Lachende Grundschulkinder in einer Gruppe – der Ganztag an Grundschulen in NRW wird ausgebaut
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stellt eine der tiefgreifendsten Bildungsreformen der letzten Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen dar. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder gesetzlich verankert. Was bedeutet das konkret für Familien, Grundschulen, Kommunen und den Arbeitsmarkt im Rheinland?

📌 Auf einen Blick: Das Wichtigste zum OGS-Rechtsanspruch 2026

  • Gesetzliche Basis: Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes & Schulgesetz NRW.
  • Starttermin: August 2026 (Schuljahr 2026/2027) stufenweise beginnend mit der 1. Klasse.
  • Umfang: 5 Tage pro Woche, jeweils 8 Stunden Betreuung pro Tag (inkl. Unterrichtszeit).
  • Ferien: Der Anspruch gilt auch in den Schulferien; das Land kann Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr zulassen.
  • Personalbedarf: erheblich – qualifizierte Quereinsteiger:innen sind gesucht.
  • Förderung: 100 % Kostenübernahme der BRW-Qualifizierung über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III).

Gesetzlicher Stufenplan zur Einführung in NRW (2026–2029)

Um Kommunen und Schulträgern in Städten wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Euskirchen oder Krefeld ausreichend Zeit für Raumerweiterungen und Personaleinstellungen zu gewähren, wird der Rechtsanspruch gestaffelt umgesetzt:
  • Schuljahr 2026/2027: Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder der 1. Klasse.
  • Schuljahr 2027/2028: Rechtsanspruch ausgeweitet auf die Klassenstufen 1 und 2.
  • Schuljahr 2028/2029: Rechtsanspruch ausgeweitet auf die Klassenstufen 1, 2 und 3.
  • Ab Schuljahr 2029/2030: Voller Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4.

Garantierter Betreuungsumfang & die neue Ferienregelung

Das Gesetz verpflichtet die Schulträger, eine verlässliche Tagesförderung an 5 Arbeitstagen in der Woche im Umfang von 8 Stunden pro Tag bereitzustellen. Die reguläre Unterrichtszeit am Vormittag wird dabei voll angerechnet. Ein zentraler Punkt für Eltern ist die Ferienabdeckung: Während bisher Grundschulferien von 12 Wochen im Jahr oft schwer mit Urlaubszeiten zu vereinbaren waren, schränkt das GaFöG Schließzeiten auf maximal 4 Wochen pro Schuljahr ein.

💡 Wichtiger Hinweis zur Personalsituation in NRW

Die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs stellt Städte, Kommunen und freie Träger in Nordrhein-Westfalen vor große personelle Herausforderungen. Da der Arbeitsmarkt an staatlich anerkannten Erzieher:innen weitgehend ausgeschöpft ist, sind qualifizierte Quereinsteiger:innen als pädagogische Ergänzungskräfte im Offenen Ganztag dringend gesucht.

Was der Ausbau für den Stellenmarkt bedeutet

Jeder zusätzliche Ganztagsplatz braucht Personal – und der Arbeitsmarkt für staatlich anerkannte Erzieher:innen ist weitgehend ausgeschöpft. Städte, Kommunen und freie Träger (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische) setzen deshalb verstärkt auf qualifizierte Quereinsteiger:innen als pädagogische Ergänzungskräfte. Für Menschen, die in ein sinnvolles Arbeitsfeld mit familienfreundlichen Nachmittagszeiten wechseln möchten, entsteht damit ein Zeitfenster, das mit jeder Ausbaustufe größer wird.

Möchten Sie im Offenen Ganztag durchstarten?

Erwerben Sie in rund 5 Monaten Ihr Zertifikat als pädagogische Ergänzungskraft – mit Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig.

Die 5-monatige BRW-Qualifizierung zum OGS-Zertifikat

In unserer praxisnahen Schulung Pädagogische Mitarbeiter:in im Offenen Ganztag vermitteln Ihnen erfahrene Pädagog:innen und Psycholog:innen alle praxisrelevanten Module:
  • Entwicklungspsychologie: Sozial- und Spielverhalten von Grundschulkindern (6–11 Jahre).
  • Recht & Sicherheit: Aufsichtspflicht, Haftung, Notfallmanagement und Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.
  • Pädagogische Praxis: Gestaltung von Lernzeiten, Hausaufgabenbetreuung, Deeskalation und AG-Angebote im Nachmittag.

Kostenübernahme über den Bildungsgutschein

Die Qualifizierung ist AZAV-zertifiziert und damit über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III zu 100 % förderfähig – die Lehrgangskosten übernimmt Ihre Förderstelle vollständig. Zusätzlich können Nebenkosten wie Fahrtkosten, Lernmittel und Kinderbetreuung übernommen werden (§§ 83 ff. SGB III); darüber entscheidet die Förderstelle im Einzelfall, sprechen Sie diese Positionen im Beratungsgespräch also aktiv an. Wichtig bleibt: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung und muss vor Kursbeginn vorliegen.

In 4 Schritten in den Offenen Ganztag

So nutzen Sie das Zeitfenster:
  1. Jetzt qualifizieren, nicht erst 2029
    Der Bedarf wächst mit jeder Ausbaustufe. Wer bereits ein Zertifikat hat, wenn die nächste Stufe greift, bewirbt sich aus einer deutlich besseren Position.
  2. Eignung klären
    Ein Studium oder ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich. Nötig sind Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und ein erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII).
  3. Förderung beantragen
    Lassen Sie sich bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter zum Bildungsgutschein beraten. Wir stellen Ihnen das Bildungsangebot mit AZAV-Maßnahmenummer aus.
  4. Qualifizierung absolvieren & bewerben
    In rund 5 Monaten erwerben Sie das pädagogische Grundwissen und Ihr Zertifikat – anschließend bewerben Sie sich an Grundschulen und bei OGS-Trägern in Ihrer Region.

Häufig gestellte Fragen zum OGS-Rechtsanspruch

Ab wann genau gilt der Rechtsanspruch?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der 1. Klasse. Anschließend wird er jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch haben.
Wie viele Stunden Betreuung sind garantiert?
Der Anspruch umfasst eine verlässliche Förderung an fünf Tagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich, wobei die Unterrichtszeit am Vormittag angerechnet wird. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien; das Land kann Schließzeiten von bis zu vier Wochen zulassen.
Brauche ich für die Arbeit in der OGS ein Studium?
Nein. Der Einstieg als pädagogische Ergänzungskraft ist über eine Qualifizierung möglich – ohne Studium, ohne Erzieherausbildung und ohne bestimmten Schulabschluss. Details im Beitrag Voraussetzungen für die OGS.
Wie sind die Arbeitszeiten im Offenen Ganztag?
Der Schwerpunkt liegt am Nachmittag, was die Tätigkeit für viele gut mit familiären Verpflichtungen vereinbar macht. Übliche Stellen sind Teilzeitstellen; wie der Verdienst zustande kommt, beschreibt der Beitrag Quereinstieg im Offenen Ganztag.
Welche Voraussetzungen für den Einstieg wirklich zählen, lesen Sie im Beitrag Voraussetzungen für die Arbeit in der OGS; wie der Berufsalltag aussieht, beschreibt Quereinstieg im Offenen Ganztag. Ihren Förderanspruch prüfen Sie im BRW Fördercheck.
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